Einreichung von Hochschulschriften in elektronischer Form
Ab 1. Oktober 2008 für alle Studienrichtungen gültig!
Gem. § 17 (1) studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien sind wissenschaftliche Arbeiten
sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form einzureichen. Nähere Bestimmungen dazu finden Sie in der
Verordnung der Studienpräses, Mitteilungsblatt der Universität Wien, 39. Stück - Ausgegeben am 25.09.2015 - Nr. 260 (PDF).
Demzufolge hat die elektronische Abgabe VOR der Abgabe der Druckversion zu erfolgen, der Einreichvorgang beginnt mit dem
Hochladen der elektronischen Datei, die Begutachtungsfrist hingegen mit der Abgabe der Druckversion.
Diese ist innerhalb einer Woche nach Abgabe der elektronischen Version zu den Parteienverkehrszeiten beim zuständigen
StudienServiceCenter abzugeben.
Erlaubtes Dateiformat:
Um eine langfristige Archivierung der Hochschulschriften zu ermöglichen, sind ausschließlich PDF-Dokumente erlaubt (Ausnahme: Beilage in speziellen Dateiformaten).
Beachten Sie bitte die Tipps und Hinweise zur PDF-Erstellung.
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Wichtiger Hinweis: Die eingereichte Hochschulschrift wird automatisch ins Hochschulschriften-Archiv (E-Theses) der Universität Wien übernommen.
Sie müssen dazu nur während des Upload-Vorgangs Ihr Einverständnis zur Freischaltung geben.
Die Freigabe im Archiv erfolgt nach Einlangen der gedruckten Version Ihrer Hochschulschrift in der Universitätsbibliothek.